Frischmarkt Fuhrberg – Sicherheiten, Finanzierung und Haftungsrisiken der Anteilseigner
Sehr geehrter Herr Neddermeyer,
sehr geehrter Herr Tacke,
wie im Rahmen des gestrigen Beratungstermins vereinbart, stelle ich noch einmal kurz die Form der Sicherheiten für das bei einer Bank aufzunehmende Fremdkapital und die Haftungsrisiken der Anteilseigner dar:
Rendite:
Um eine solide Finanzierung auf die Beine zu stellen, müssen mindestens 460 000 Euro Eigenkapital gesammelt werden. Bei dieser Mindestsumme könnten Investoren je nach Rechtsform der Markt-Gesellschaft in den ersten Jahren mit einer Rendite zwischen 1,3 und 2,4 Prozent rechnen. Dabei gehen wir davon aus, dass die Finanzierung des Supermarkts inklusive Grundstückskauf auf 20 Jahre angelegt ist und zu 460 000 Euro Eigenkapital etwa ein Kredit von gleicher Höhe aufgenommen werden muss. Planmäßig erhöht sich nach zehn Jahren die Rendite auf 2,4 bis 3,2 Prozent. Sollte die Eigenkapitalsumme deutlich oberhalb von 460.000,00 € liegen, so ist eine Rendite von bis zu 4,5 % denkbar.
Sicherheit:
Die Gesamtfinanzierung (Eigenkapital der Anteilseigner + Fremdkapital von Bank) des Projektes Frischmarkt ist mit jeweils 50 % so gewählt, dass die Anteilseigner neben ihrem Beteiligungsbetrag keine weiteren Sicherheiten zu erbringen haben.
Gemäß meiner Finanzierungsvoranfrage wird eine Bank für das zur Verfügung zu stellende Bankdarlehen als Sicherheit lediglich eine Grundschuld auf dem Grundstück des Frischmarktes verlangen.
Haftungsrisiken der Anteilseigner:
Die Anteilseigner beteiligen sich in Höhe ihres Anteilsbetrages an der Grundstücksbesitzgesellschaft und zahlen dann diesen Betrag auf das Konto dieser Grundstücksbesitzgesellschaft ein. Diese Gesellschaft kauft das Grundstück und baut das Supermarktgebäude. Anschließend wird dieses Grundstück mit Gebäude an den Supermarktbetreiber vermietet. Es wird ein Mietvertrag über 5-10 Jahre angestrebt. Der Betreiber stellt die Erstausrüstung der Waren (ca. 150 000 €), der Großhändler die Inneneinrichtung (ca. 250 000 €), insofern dürfte von dort großes Interesse am Erfolg des Marktes bestehen, selbst wenn sich diese Summen noch ändern sollten.
Für den Fall, dass der Supermarkt nicht erfolgreich läuft und der Betreiber deshalb den Mietvertrag kündigt, kann die Gesellschaft Grundstück und Gebäude neu vermieten. Diese Vermietung kann an einen anderen Supermarktbetreiber oder für andere (gewerbliche) Zwecke erfolgen. In diesem Fall könnte ein zwischenzeitlicher Leerstand zu einer geringeren Rendite als geplant führen. Die günstige Lage zur Autobahn bietet jedoch gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weitervermietung.
Sollte nach einer etwaigen Kündigung des Mietvertrages dauerhaft keine neue Vermietung des Objektes möglich sein, so könnte das Grundstück mit Gebäude verkauft werden. Der wirtschaftlich schlechteste Fall wäre es, wenn weder eine adäquate Neuvermietung noch eine Veräußerung des Grundstücks zu einem angemessenen Verkaufspreis möglich sein sollte. Nur in diesem Fall könnte für die Anteilseigner die schlechteste Konsequenz drohen und das wäre der Verlust ihrer Einlage. Eine Haftung über die Einlage hinaus ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern – auch telefonisch – zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.:
Heiko Drangmeister
Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
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